AGB

  1. Der Auftraggeber erkennt durch die Auftragserteilung unsere Geschäftsbedingungen an.
  2. Alle Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts
  3. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste, welche auf Anfrage des Auftragnehmers einzusehen sind.
  4. Die Herstellung eines Negatives/Digitalen RAW Bildes ist nur ein Zwischenritt zur Anfertigung der vom Augtraggeber bestellten Bilder und ist im Kaufpreis nicht enthalten
  5. Zur Einhaltung der Gewährleistung müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach Empfang dem Auftragnehmer angezeigt werden.
  6. Die Digitalen Negative und Testfotos bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden ohne Gewähr von diesem aufbewahrt.
  7. Für Fotos für Werbezwecke holt der Auftragnehmer in schriftlicher Form von Auftraggeber eine Genehmigung ein und räumt ihm zusätzlich den Kauf der digitalen Bilder auf CD zu einem günstigerem Preis ein (siehe Preisliste).
  8. Der Abdruck und die Vervielfältigung, der vom Auftragnehmer erstellten Bilder bedürfen dessen ausdrücklichen Genehmigung. Die übertragenen Nutzungsrechte (nur das vervielfältigen für eigene Zwecke) erwirbt der Auftraggeber mit Kauf der CD.
  9. NUTZUNGSRECHTE: Vom Auftragnehmer angefertigte Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung dessen Namens abgedruckt werden.
  10. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die �bertragung der erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Bildausgabe erfolgt in der Regel auf DVD. Dies ist aber lediglich ein Medium von vielen, es kann sowohl auf USB-Medien, als auch nur per Digitaluploud mit Link zum Download erfolgen. Dies liegt allein am ermessen des Auftragnehmers.
  11. Alle angefertigten Fotos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Marc Schäfer - Fotografie & Design und unterliegen dem Urheberrecht. Gerichtsstand für beide Teile ist Backnang.
  12. Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass für eine Veröffentlichung, Weitergabe sowie den Vertrieb Ihrerseits der von ihnen angefertigten Fotoaufnahmen eine so genannte Ã?bertragung der Nutzungsrechte von Seiten des Auftragnehmers erforderlich ist . Veröffentlichungen und Weitergabe an Dritte der von des Auftragnehmers angefertigten Fotoaufnahmen durch Auftraggeber oder durch Dritte bedürfen grundsätzlich der vorherigen Information an und ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers Â©. Zuwiderhandeln ist untersagt und der Auftragnehmer behält sich alle Rechte vor.
  13. Terminabsprachen werden bei dem Auftragnehmer lediglich als Option auf das Datum und die Uhrzeit festgehalten, solange noch kein schriftlicher Auftrag zustande gekommen ist. Sollten sich vor Vertragsabschluss der/die Auftraggeber/in auf Aufforderung des Auftragnehmers binnen einer Frist von einer Woche seit der letzten Kontaktaufnahme seitens des Auftragnehmers nicht zurückmelden, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Terminoptionen des/der Auftraggebers/in zu streichen und den Termin/die Termine weiter zu vergeben, da davon ausgegangen werden muss, dass das Zustandekommen des Auftrages nicht mehr in beidseitigem Interesse ist
  14. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde unsere Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an.
  15. Bei Vertragsrücktritt von Hochzeitsaufnahmen wird für Terminbelegung, Beratung und sonstige Aufwände pauschal 999,- EUR incl. 19 % MwSt. max. jedoch 75% des Auftragswertes, bei Porträt-, Industrie- und Werbeaufnahmen der Aufnahmepreis berechnet. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht, oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Sollte der Auftragnehmer einen gleichwertigen Auftrag für diesen Termin bekommen entfällt die Pauschale.
  16. Vereinbarte Termine und Aufnahmeorte gelten solange, bis ein andere Termin und Ort schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wird, Bei Unmöglichkeit der Durchführung einer vereinbarten Aufnahme, z. B. aufgrund von Witterungsverhältnissen, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, mindestens drei für den entsprechenden Anlass geeignete Aufnahmeorte vorzuschlagen, wobei vom Auftraggeber ein geeigneter Ort bestimmt werden muss. Bei Nichtbestimmung kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug.
  17. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen wenn er nicht die hier aufgeführten Bestimmungen vorsätzlich verletzt. Der Auftagnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Fotoaufnahmen nach bestem Gewissen und Ermessen auszuführen. Bei Nichtgefallen oder Ablehnung der Fotoaufnahmen durch die/den Auftraggeber/in ist der Auftragnehmer grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Das selbe gilt bei Nichterfüllung eines Auftrages durch unvorhergesehene Einflüsse bzw. durch nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers (z.B. Speichermedien defekt, Kamera defekt, defektes Equipment, Rohdaten gehen verloren, Krankheit, äuÃ?ere Einflüsse, etc.) Die/der Auftraggeber/in ist/sind in diesen Fällen grundsätzlich zur Bezahlung des Fotografenhonorars, laut Rechnung, verpflichtet. Beide Parteien verpflichten sich in diesen Fällen zur gütlichen Einigung
  18. Daten die vom Auftraggeber in den Druck gegeben werden, und durch diesen eine schriftliche Druckfreigabe erteilt wurde können danach nicht mehr reklamiert werden. Weitere korrekturen sind in diesem Fall ein Neuauftrag und mit weiteren Kosten verbunden.

 

Marc Schäfer - Fotografie & Design
71570 Oppenweiler, TierbachstraÃ?e 8